Nach § 21 Abs. 1 DVStB können Prüflinge bis zum Ablauf der Bearbeitungszeit der letzten Aufsichtsarbeit durch eine Mitteilung an die entsprechende Steuerberaterkammer oder den Aufsichtsführenden von ...
Das Fahrverbot ist ein zeitlich befristeter Verlust der Fahrberechtigung. Es gilt für ein bis drei Monate, bei einem strafrechtlichen Fahrverbot für bis zu sechs Monate. Davon zu unterscheiden sind ...